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Abrechnung

Behandlungen in meiner Praxis sind für folgende Patienten möglich:

1. Privatpatienten
2. Beihilfeberechtigte
3. Gesetzliche Versicherte (im Rahmen der Kostenerstattung)
4. Selbstzahler

 

1. Privatversicherte

Die Behandlung von Privatversicherten ist in der Regel problemlos möglich. Ich empfehle vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung zu klären, welche Kosten bei einer Psychotherapie übernommen werden. Die meisten Privatversicherungen erstatten die anfallenden Kosten in voller Höhe.

Checkliste für die Abklärung mit der privaten Krankenversicherung

  1. Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?

  2. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?

  3. Wenn ja, kann sie formlos erfolgen oder braucht es ein spezielles Formular?

  4. Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?

  5. Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?

2. Beihilfe

Die Beihilfe mit ergänzender Privatversicherung übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach dem Kostenanteil, der übernommen wird, sowie nach den Antragsmodalitäten.

3. Gesetzliche Krankenkassen

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist eine Kostenübernahme einer Psychotherapie in einer Privatpraxis durch die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Voraussetzung ist, dass Sie aufgrund langer Wartezeiten und ausgeschöpfter Kapazitäten der Vertragstherapeuten trotz psychischem Leidensdruck und Indikation keinen Therapieplatz bekommen. Gerne erläutere ich Ihnen das Procedere der Kostenerstattung und unterstütze Sie in der Beantragung. Hier der Link mit nützlichen Informationen rund um die Kostenerstattung und deren Ablauf.

4. Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Hier muss kein Antrag gestellt werden und es entstehen keine Wartezeiten. Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.

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